Wörterbuch

A

AG

Arbeitsgruppe

AGH

Aktionsgemeinschaft Handlungsplan (das sind wir!)

Netzwerk von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen und Behinderungen in Schleswig-Holstein e.v.

Die "AGH - Netzwerk SH e.V." ist die sozialpolitische Selbstvertretung in Schleswig-Holstein. 2018 von und für Betroffene gegründet und entwickelt, arbeiten wir basisdemokratisch, transparent und auf Augenhöhe nach dem Grundsatz „Nichts über und ohne uns!“ (UN-BRK)

AK

Arbeitskreis

AK gemeindenahe Psychiatrie

Arbeitskreis gemeindenahe Psychiatrie

gesetzlich vorgeschriebenes kommunales Gremium das im Teil 1 des PsychHG in Schleswig-Holstein mit folgenden Worten beschrieben ist:

"§ 3 Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie 

(1) Zur Koordination der Hilfsangebote für betroffene Menschen richten die Kreise und kreisfreien Städte Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie ein. Die für Gesundheit zuständige oberste Landesbehörde erlässt eine Empfehlung zur Zusammensetzung der Arbeitskreise. 

(2) Der Arbeitskreis für gemeindenahe Psychiatrie wirkt auf eine Zusammenarbeit aller an der Versorgung von betroffenen Menschen beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt hin und unterstützt ihre Arbeit."

Antistigma-Arbeit

Antistigmaarbeit bedeutet,
Menschen zu helfen,
die wegen ihrer Krankheit Vorurteile erleben.
Diese Vorurteile kommen oft von anderen Menschen.
Stigma ist ein anderes Wort für Vorurteil.
In der Antistigmaarbeit bemühen wir uns,
diese Vorurteile zu verringern.
Wir möchten, dass alle Menschen gleich behandelt werden.

APK

Die AKTION PSYCHISCH KRANKE (APK), Vereinigung zur Reform der Versorgung psychisch Kranker e.V.

Ein gemeinnütziger Verein, der durch das Bundesministerium für Gesundheit institutionell gefördert wird. Die APK wurde am 18.01.1971 von Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und engagierten Fachleuten aus dem Bereich Psychiatrie gegründet, um „mit politischen Mitteln auf eine grundlegende Reform der Versorgung psychisch Kranker in der Bundesrepublik Deutschland hinzuwirken“.

Homepage der APK

ARGE Selbsthilfeförderung

Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein" (ARGE Selbsthilfeförderung S-H)

oder auch GKV Selbsthilfeförderung genannt. 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein unterstützen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und -verbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen finanziell.

Um diese Förderung zu bekommen muss ein Antrag gestellt werden.

 

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B

BAG-GPV

Bundesarbeitsgemeinschaft der Gemeindepsychiatrischen Verbünde in Deutschland

ist ein bundesweiter Zusammenschluss von GPV's, der z.B. Qualitätstandards entwickelt hat, wie ein GPV idealerweise organisiert ist, welche Aufgabenstellung er hat und wie die Zusammenarbeit geregelt ist. In Schleswig-Holstein gibt es zur Zeit noch wenige GPV's, die nach diesen Standards arbeiten.

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BApK

Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.

Dieser Bundesverband vertritt sowohl die Anliegen der Patientinnen und Patienten als auch die Interessen der Angehörigen. Als Familien-Selbsthilfe Psychiatrie setzt er sich für eine kontinuierliche Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen und ihrer Familien auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen ein.

 

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Betanet

Betanet

Das größte Portal für psychosoziale und sozialrechtliche Informationen im Gesundheitswesen liefert  Antworten auf viele wichtige Fragen bezogen auf das komplexe und oft schwer verständliche Gesundheitswesen, erklärt Rechte und welche Hilfen wie in Anspruch genommen werden können. 

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BGT

Betreuungsgerichtstag e. V. 

 

Ein Fachverband, der sich als Forum des Dialogs aller am betreuungsgerichtlichen Verfahren und der rechtlichen Betreuung beteiligten Personen versteht.

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BTHG

Bundesteilhabegesetz

Das neue SGB IX
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wird kurz als Bundesteilhabegesetz oder BTHG bezeichnet. Es soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe in allen Bereichen zu ermöglichen. Ausgangspunkt ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das BTHG entwickelt das deutsche Recht orientiert an der UN-BRK weiter. Diese Änderungen stehen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).


Mit dem BTHG schafft der Bundesgesetzgeber gleiche Voraussetzungen für alle Menschen mit Behinderungen: Sie erhalten Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig davon, ob sie in der eigenen Wohnung oder in stationären Einrichtungen, jetzt besonderen Wohnformen, leben. Diese Änderung wird als Trennung der Fach- und existenzsichernden Leistungen bezeichnet.

 

Hier der Gesetzestext

Gesetz in Leichter Sprache erklärt

Bundesweites Netzwerk Sozialpsychiatrische Dienste

D

DDL
DFPP

Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e. V.

Er ist der Fachverband für die Psychiatrische Pflege in Deutschland. Er wurde am 10. Februar 2012 gegründet und ging aus dem Netzwerk für wissenschaftlich fundierte psychiatrische Pflege (NPPW) hervor.

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DGPPN
DGSP

Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. 

Ein unabhängiger Fachverband für Sozialpsychiatrie, der sich seit 50 Jahren für die Weiterentwicklung und Verbesserung menschenrechtsbasierter Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einsetzt. Unabhängig, multiprofessionell, sozialpsychiatrisch. Die DGSP arbeitet berufs- bzw. expertenübergreifend, das heißt, ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen aus verschiedenen Institutionen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote.

Homepage des Bundesverbandes

Homepage des Landesverbandes Schleswig-Holstein

DVGP

E

EGH

Eingliederungshilfe

Recht der Eingliederungshilfe – Änderungen durch das BTHG


Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. 


Das Recht der Eingliederungshilfe wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 neu geregelt.


Es ist seitdem nicht mehr Bestandteil der Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII).


Es ist nun in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs 9 (SGB IX) zu finden. 


Eine der wesentlichsten Änderungen betrifft die Trennung der Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.


Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderung, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.

Empowerment

Einfach erklärt:
Jeder Mensch hat die Kraft, sein eigenes Leben zu gestalten.
Jeder soll die Möglichkeit haben, Entscheidungen zu treffen.
Das gilt für alle Bereiche des Lebens.

 

Ausführlicher erklärt:

"Empowerment" bedeutet auf Deutsch am besten „Ermächtigung“, „Selbstbefähigung“ oder „Stärkung der Eigenmacht“, und beschreibt den Prozess, Menschen (oft benachteiligte Gruppen) die nötigen Fähigkeiten, Ressourcen und das Selbstvertrauen zu geben, um ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, ihre Stärken zu erkennen und ihre Interessen autonom zu vertreten. Es geht darum, Handlungsfähigkeit und Autonomie zu fördern, weg von Defiziten hin zu Stärkenorientierung. 

 

Kernbedeutung und Ziele

  • Selbstbestimmung: Menschen sollen die Kontrolle über ihr Leben und ihre Entscheidungen gewinnen.

  • Stärkung der Eigenmacht (Selbstkompetenz): Das Bewusstsein für eigene Stärken und Fähigkeiten wird gefördert

  • Handlungsfähigkeit: Erlernen von Strategien und Fähigkeiten, um Barrieren zu überwinden.

  • Kollektive Ermächtigung: Auch die Stärkung von Gruppen, sich gemeinsam für Interessen einzusetzen (z. B. in der AGH). 

EUTB

Die Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung

ist ein kostenloses Beratungsangebot in Deutschland für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige, das bei allen Fragen zur Teilhabe (z.B. Geld, Wohnen, Hilfsmittel, Arbeit) hilft, mit dem Ziel der Stärkung der Selbstbestimmung. Das Besondere ist die Unabhängigkeit und dass oft selbst Betroffene beraten, die nach dem Motto „Eine für alle“ beraten, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung.

 

Wobei die EUTB hilft (Beispiele): Anträge auf Schwerbehinderung, Persönliches Budget, Erhalt des Arbeitsplatzes, Wege aus Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt, Nutzung von Hilfsmitteln. 

 

Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden unter www.teilhabeberatung.de 


 

EX-IN

Experienced Involvement = einbeziehen Erfahrener

Qualifikation von Menschen mit Krisen und/oder Psychiatrier-Erfahrung zu EX-IN Genesungsbegleiter*innen.

In Schleswig-Holstein gibt es zwei Standorte, die die sogenannten EX-IN Kurse anbieten. Mehr siehe unter Vereinsarbeit - Kooperation auf dieser Homepage.

F

FG

Fachgruppe

Die AGH ist auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene in mehreren Fachgruppen vertreten. 

 

G

GKV-Pauschalförderung

kassenübergreifende Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, -verbände und Selbsthilfekontaktstellen

in früheren Jahren auch ARGE-Förderung genannt.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Schleswig-Holstein unterstützen die Arbeit der Selbsthilfegruppen und -verbände sowie der Selbsthilfekontaktstellen finanziell.

Um diese Förderung zu bekommen muss ein Antrag gestellt werden.

 

Hier geht es zur Homepage

 

GPV

Der Gemeindepsychiatrischer Verbund

ist ein freiwilliges kommunales Gremium der Kreise und kreisfreien Städte. Gemeinde Psychiatrische Verbünde sind nicht gesetzlich vorgegeben, und deswegen keine homogene Struktur. Er wird von den Kommunen unterschiedlich geregelt. Organisationen können selbst eine Mitgliedschaft im GPV ihres Kreises beantragen. Es ist ein politisch unabhängiges Gremium. Hier werden u.a. Diskussionen zu aktuellen Themen der Träger geführt oder geplant wie strategisch bei der Stadt/ dem Kreis bestimmte Themen eingebracht werden können. 

 

Es gibt eine Bundesarbeitsgemeinschaft der Gemeindepsychiatrischen Verbünde (BAG-GPV).

I

IGB

Interessengemeinschaft Betreuungsvereine  Schleswig-Holstein

Zusammenschluss vieler Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein 

K

Kellerkinder

Verwandtes Netzwerk in Berlin Kellerkinder e.V.

KF

Kieler Fenster

Verein zur Förderung sozialpädagogischer Initiativen e.V.

bietet Unterstützungsleistungen für Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen

 

KOSOZ

Koordinierungsstelle für soziale Hilfen

 

Sie kümmert sich um die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderungen und den Kreisen als Leistungsträgern nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei den Anbietern.

L

Landesrahmenvertrag

Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein

Der sogenannte Landesrahmenvertrag einschließlich seiner Bestandteile regelt die Rahmenbedingungen in Schleswig-Holstein für die Leistungen der Eingliederungshilfe. Er ist die verbindliche Grundlage für die Vereinbarungen  zwischen den Leistungserbringern /-vereinigungen (z.B. Einrichtungen der EGH) und den Leistungsträgern (die Kreise und kreisfreien Städte, teilweise vertreten durch die KOSOZ).

Hier der Inhalt des Vertrages

 

LAP

Landesaktionsplan

Er steht für die Umsetzung der UN-BRK und beinhaltet Maßnahmen, die Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen und eine inklusive Gesellschaft fördern sollen. In Schleswig-Holstein wurde durch die Landesregierung  der sogenannte FOKUS-LAP 2022 entwickelt, an dessen Umsetzung derzeit auf Landesebene gearbeitet wird.

 

Mehr Informationen finden Sie hier.

LBB

Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach § 25 LBGG

Beratendes Gremium der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Er ist dem Landtag zugeordnet. Die Landesbeauftragte informiert die Mitglieder des Landesbeirates über unterschiedliche (Menschen mit Behinderungen betreffende) Themen und organisiert Fachaustausche sowie Fortbildungen.


Der Landesbeirat tagt öffentlich. Das heißt, alle Menschen können als Gäste an den Sitzungen des Landesbeirates teilnehmen. 

 

Mehr Informationen finden Sie hier.

LBGG

Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
(Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG). Es regelt den Kontakt zwischen Menschen mit Behinderungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein.

 

Hier der originale Gesetzestext.

Hier das Gesetz in Leichter Sprache.

LPE

Landesverband Psychiatrie-Erfahrener

LVGF SH e.V.

Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V.

Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V. (LVGFSH) wurde 1966 gegründet und arbeitet seitdem an Prävention und Gesundheitsförderung. Sie entwickelt Maßnahmen und Projekte im Bereich von Früherkennung, Prävention und Gesundheitsförderung und setzt diese um. Die AGH gehört zu zwei Expertengruppen. Mehr dazu unter Vereinsarbeit - Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. auf unserer Homepage.

Hier geht es zur Homepage

LVSH AFpK e.V.

Landesverband Schleswig-Holstein der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V.

Formal ist der Landesverband Interessenvertreter und Anliegenvertreter der Angehörigen gemäß §26 PsychHG (Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz) und §22 MVollzG (Maßregelvollzugsgesetz) des Landes Schleswig-Holstein. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung besetzt der Landesverband eine Vielzahl von Besuchskommissionen in den psychiatrischen Krankenhäusern und der Forensik im Lande und arbeitet in den Arbeitskreisen zur gemeindenahe Psychiatrie der Kreise mit. Auf der Homepage finden sich u.a. die Selbsthilfegruppen der Angehörigen in Schleswig-Holstein.

 

Hier geht es zur Homepage

M

MVollzG

Maßregelvollzugsgesetz

Dieses Gesetz regelt den Vollzug der als Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug).

 

 

Hier geht es zum Gesetzestext.

N

NetzG

Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit

 

„Wir möchten die Umsetzung der in der UN-BRK verankerten Rechte und die sich daraus ergebenden Handlungsfelder für Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung fachlich fundiert, gleichberechtigt und praxisnah mitgestaltend begleiten, kommentieren und reflektieren und so einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten.“ (aus NetzG: Satzung Grundsatzerklärung, Absatz 3).

 

Bundesnetzwerk Selbsthilfe seelische Gesundheit

P

Pari

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Dachverband der freien Wohlfahrtspflege, die AGH ist hier eine Mitgliedsorganisation

Partizipation

Partizipation bedeutet:

Dass Menschen mitmachen können.

Sie können bei Entscheidungen mitreden.

Und bei Dingen, die sie betreffen mitentscheiden.

PsychHG

Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen

Das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen ist ein Landesgesetz Schleswig-Holsteins. Es regelt u.a. die Gewährung von Hilfen für Menschen, die aufgrund psychischer Störungen hilfsbedürftig sind, und die Durchführung einer Unterbringung zur Abwendung von Eigen- oder Fremdgefährdungen aufgrund psychischer Störungen. Außerdem sind hier die Aufgaben vom Sozialpsychiatrischen Dienst und den Arbeitskreisen für gemeindenahe Psychiatrie benannt. 

 

Hier der Text zum Gesetz.

R

Recovery

Recovery (Genesung/Wiederherstellung) ist ein vielschichtiger zutiefst individueller Prozess, der in der Psychiatrie eine zentrale Rolle spielt: Es geht darum, trotz psychischer Erkrankung ein erfülltes, zufriedenes und aktives Leben zu führen, indem Betroffene Hoffnung, Autonomie und Selbstbestimmung (Empowerment) entwickeln, statt sich nur auf Defizite zu fokussieren. Das Konzept stellt die persönlichen Stärken in den Mittelpunkt und fördert Selbsthilfe, soziale Teilhabe und einen individuellen Genesungsweg, oft unterstützt durch Peer-Arbeit (Experten aus eigener Erfahrung). 

 

Hauptmerkmale des Recovery-Konzepts:

  • Individueller Prozess: Der Weg zur Genesung ist persönlich und nicht-linear, mit kleinen, erreichbaren Zielen. 

  • Ressourcenorientiert: Fokus liegt auf Stärken, Talenten und Ressourcen, nicht nur auf der Krankheit. 

  • Hoffnung und Empowerment: Schaffung von Zuversicht und die Fähigkeit, das eigene Leben zu gestalten. 

  • Selbstbestimmung: Betroffene übernehmen die Verantwortung für ihren Gesundungsprozess. 

  • Akzeptanz: Annahme des Ist-Zustandes, um von dort aus weiterarbeiten zu können.

  • Soziale Einbindung: Aufbau von Netzwerken und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 

S

Salutogenese

ist ein Modell aus der Medizin-Soziologie. Grob erklärt wird hier nicht auf die Krankheit geschaut (Pathogenese), sondern der Blick auf die gesundheitsfördernden Anteile eines Menschen gelegt.

SbStG

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz

Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung

 

Hier geht es zum Gesetzestext

Das Gesetz in Leichter Sprache erklärt

Selbsthilfe Akademie SH

Bei der Selbsthilfe Akademie können kostenfrei Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten genutzt werden. Machen Sie sich selbst ein Bild unter den folgenden Links

Selbsthilfe Akademie Schleswig-Holstein

Nakos Deutschland

Selbstvertretung

Selbstvertretung bedeutet, dass Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderung – selbst für ihre Wünsche, Ziele und Rechte eintreten, anstatt dass andere für sie entscheiden. Als „Experten in eigener Sache“ fordern sie ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen ein, von der Politik bis zum Alltag, indem sie ihre Meinung äußern, Barrieren abbauen und sich gegenseitig unterstützen.

SGB

Sozialgesetzbuch

 

Das deutsche Sozialgesetzbuch ist eine Sammlung der zentralen Sozialgesetze in Deutschland. Es regelt umfassend das Sozialrecht und die Sozialversicherung. Das SGB besteht aus zwölf Büchern, die verschiedene Bereiche wie Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegeversicherung abdecken.

Sozialpsychiatrie

Die Sozialpsychiatrie ist eine Arbeitsrichtung innerhalb der Psychiatrie, die sich mit sozialen Ursachen und Folgen psychischer Störungen beschäftigt.

SpDi

Sozialpsychiatrischer Dienst

 

Der Sozialpsychiatrische Dienst berät, unterstützt und begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen. Er koordiniert und vermittelt alle erforderlichen Hilfen, um diesen Menschen langfristig ein Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. 

 

Die Organisationsform der Sozialpsychiatrischen Dienste ist regional verschieden. Träger sind in der Regel Gemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Vereine. In einem SpDi arbeitet meist ein multiprofessionelles Team (z.B. Sozialpädagogen, Psychologen, Psychiater, Krankenpflegekräfte, EX-IN Kräfte), das sich mit örtlichen Hausärzten, Kliniken, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen vernetzt.

 

Hier der entsprechende Gesetzestext aus dem PsychHG in Schlewsig-Holstein Teil 1:

§ 2 Sozialpsychiatrischer Dienst 

 

(1) Träger der Aufgaben nach diesem Gesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. 

 

(2) Die Kreise und kreisfreien Städte richten zur Erfüllung ihrer in diesem Gesetz genannten Aufgaben Sozialpsychiatrische Dienste ein. Mehrere Kreise und kreisfreien Städte können mit Zustimmung der für Gesundheit zuständigen obersten Landesbehörde einen gemeinsamen Sozialpsychiatrischen Dienst einrichten. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist multiprofessionell zu besetzen. Dabei können qualifizierte Peers, EX-IN-Kräfte und Genesungsbegleitungen eingebunden werden, um die Peer-Beratung zu stärken. 

 

(3) Der Sozialpsychiatrische Dienst steht unter Leitung einer Ärztin oder eines Arztes oder einer psychologischen Psychotherapeutin oder eines psychologischen Psychotherapeuten. 

 

(4) Zu den Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes zählen insbesondere 

1. die Beratung und Gewährung von Hilfen

2. die Krisenintervention und Unterbringungsmaßnahmen

3. die Koordinierung der psychiatrischen Versorgung in den Kommunen

4. die Fachaufsicht über die beliehenen Krankenhäuser

5. das Beschwerdemanagement 

6. die ärztliche psychiatrische Beurteilung. 

 

(5) Der Sozialpsychiatrische Dienst soll im Interesse des betroffenen Menschen zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes mit anderen Stellen zusammenarbeiten. Zu anderen Stellen zählen insbesondere Gemeinden, Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Einrichtungen und Dienste der gemeindepsychiatrischen Versorgung, Eingliederungshilfe- und Pflegeeinrichtungen, Träger der Sozial-, Eingliederungs- und Jugendhilfe sowie der Suchthilfe, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Betroffenen- und Angehörigenorganisationen, Betreuungsbehörden und -vereine, Polizei-, Ordnungs- und Justizbehörden sowie Stellen der Arbeitsverwaltung. 

 

(6) Kinder- und jugendpsychiatrische Belange sowie die Belange von Kindern psychisch erkrankter Eltern sind besonders zu berücksichtigen.

SPH

Sozialpolitisches Hearing

Hearing über Sozial-Politik

Ein Hearing ist ein Treffen. 
Bei dem Treffen sprechen Experten über ein Thema. 
Das Thema ist Sozial-Politik. 
Sozial-Politik betrifft die Hilfe für Menschen in der Gesellschaft.

startsocial

"startsocial" ist ein bundesweiter Wettbewerb zur Förderung des ehrenamtlichen sozialen Engagement. Die AGH gehört zu den Gewinnern eines Stipendiumjahres 2025/2026.

Hier geht es zur Homepage von "startsocial"

T

Trialog

Trialogisches Seminar

 

Ein Trialog ist ein Gespräch oder Austausch zwischen drei Parteien, meist im Bereich der psychischen Gesundheit, bei dem Betroffene, Angehörige und professionell Tätige (Therapeuten, Ärzte, etc.) gleichberechtigt und wertschätzend voneinander lernen.

 

Ziel ist es, die Krankheit aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, gegenseitiges Verständnis zu fördern und Vorurteile abzubauen, um einen besseren Umgang mit psychischen Erkrankungen zu ermöglichen. 

U

UN-BRK

UN-Behindertenrechtskonvention

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention, das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist sie am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. In der Bundesrepublik Deutschland trat sie am 26. März 2009 in Kraft und ist seitdem geltendes Recht, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss. 

 

Die UN-BRK konkretisiert die bislang anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen Menschenrechtsübereinkommen für die Lebenssituation behinderter Menschen. 

 

Hier die verständlichere Schattenübersetzung

 

 

UsB

Unabhängige sozial-psychiatrische Beschwerdestelle

 

Eine unabhängige sozial-psychiatrische Beschwerdestelle ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Probleme oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit psychiatrischen Einrichtungen oder Diensten haben. Diese Stellen sind unabhängig von den Einrichtungen selbst, um die Interessen der Beschwerdeführer zu wahren und eine neutrale Perspektive zu gewährleisten. 

 

In Schleswig-Holstein gibt es mehrere regionale Beschwerdestellen. Eine Liste mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten gibt es hier: 

Landesverband der unabhängigen Beschwerdestellen in Schleswig-Holstein

Bundesnetzwerk unabhängiger Beschwerdestellen Psychiatrie

 

Z

ZSL-Nord

Das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

setzt sich für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Norddeutschland ein. Sie beraten Betroffene und ihre Angehörigen, bieten Veranstaltungen an und setzen sich in der Politik ein.

Hier geht es zur Homepage von ZSL-Nord e.V.