Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein
Im Folgenden sind die Gremien aufgeführt, in denen die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein derzeit mitwirkt bzw. organisiert ist. Sie sind zum Teil durch Gesetze bestimmt oder wurden von der Landesbeauftragten gebildet.
1. Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach § 25 LBGG
Nach § 25 LBGG ist es die Aufgabe des Landesbeirates die Landesbeauftragte in allen wesentlichen Fragen, die die Belange der Menschen mit Behinderungen betreffen, zu beraten und zu unterstützen.
Die Landesbeauftragte informiert die Mitglieder des Landesbeirates über unterschiedliche (Menschen mit Behinderungen betreffende) Themen und organisiert Fachaustausche sowie Fortbildungen.
Der Landesbeirat tagt öffentlich. Das heißt, alle Menschen können als Gäste an den Sitzungen des Landesbeirates teilnehmen.
2. Vertragskommission Landesrahmenvertrag SGB IX
Im Landesrahmenvertrag werden grundsätzliche Regelungen für alle Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe getroffen.
Im § 131 SGB IX steht, dass maßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung des Landesrahmenvertrages mitwirken sollen. Die maßgeblichen Interessenvertretungen wurden in Schleswig-Holstein über das Ausführungsgesetz SGB IX (AG-SGB IX) bestimmt. Nach § 4 AG-SGB IX sind dies die Landesbeauftragte und drei Mitglieder aus dem Landesbeirat.
Diese drei Mitglieder wurden am 27.6.2022 vom Landesbeirat gewählt:
• Kerstin Scheinert (LAG Werkstatträte)
• Kris Daniel (LAG Bewohnerbeiräte)
• Thomas Bartels (AG-Handlungsplan).
Für die Landesbeauftragte ist Ursula Hegger Mitglied der Vertragskommission.
Die Vertragskommission hat zur Bearbeitung der vielfältigen Themen Arbeitsgruppen gebildet, an denen auch Vertretungen aus dem Landesbeirat mitwirken. Dies sind zum Beispiel die AG Partizipation und die AG Teilhabe am Arbeitsleben. Die Interessenvertretung trifft sich zur Positionierung, Abstimmung sowie Vor- und Nachbereitung von Sitzungen zu einem regelmäßigen intensiven Austausch („kleine Runde“).
3. Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe
Nach § 94 Abs. 4 SGB IX und § 2 AG-SGB IX soll die Landesarbeitsgemeinschaft die Strukturen der Eingliederungshilfe fördern und weiterentwickeln. Die Geschäftsführung hat das Sozialministerium.
In der Arbeitsgemeinschaft sitzen drei gleichberechtigte Interessensgruppen mit Stimmrecht: Eingliederungshilfeträger, Leistungserbringer und Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Jede Gruppe entsendet sechs Mitglieder.
Auf der Landesbeiratssitzung am 27.6.2022 wurden folgende Mitglieder bestimmt:
• LAG Werkstatträte, vertreten durch Kerstin Scheinert
• LAG Bewohnerbeiräte, vertreten durch Marcus Haß
• ZSL-Nord, vertreten durch Janine Kolbig
• AG-Handlungsplan, vertreten durch Thomas Bartels
• Landesverband für Angehörigen- und Betreuerbeirate in Werkstätten und Wohneinrichtungen, vertreten durch Ralf Paulsen
• Rett-Syndrom Elternhilfe Nord vertreten durch Fritz Bremer
• Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, vertreten durch Ursula Hegger
Die vier Verbände der Menschen mit Behinderungen und die Landesbeauftragte, haben feste Plätze. Den weiteren Platz teilen sich die beiden Angehörigenverbände.
Zur Vorbereitung der Sitzungen hat die Landesarbeitsgemeinschaft ein Vorbereitungsgremium gebildet, an dem auch die Interessenvertretung mitwirkt.
4. Arbeitskreis Eingliederungshilfe des Landesbeirates
Der Arbeitskreis Eingliederungshilfe stellt den fachlichen Austausch für die gewählten Mitglieder in der Vertragskommission und in der Landesarbeitsgemeinschaft sicher. Es werden fachliche Positionen erarbeitet und aktuelle Umsetzungsfragen des Bundesteilhabegesetzes besprochen.
Der Arbeitskreis Eingliederungshilfe wird von Ursula Hegger organisiert. An den Sitzungen können bei Interesse alle Mitglieder des Landesbeirates teilnehmen.
5. Arbeitsgruppe Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf des Landesbeirates
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den Bedarfen und der Versorgungssituation von Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen. An dieser Arbeitsgruppe beteiligen sich verschiedene Selbstvertretungen als auch Angehörigenverbände. Im Verlauf der Arbeitsgruppe wurde der Kreis der Teilnehmenden, um Fachkräfte aus dem Bereich der Unterstützten Kommunikation erweitert.
Diese Arbeitsgruppe wird von Ursula Hegger organisiert. An den Sitzungen können bei Interesse alle Mitglieder des Landesbeirates teilnehmen.
6. Arbeitsgruppe Frauen des Landesbeirates
Frauen mit Behinderungen stehen häufig vor besonderen Herausforderungen und können Mehrfachdiskriminierungen ausgesetzt sein. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wollen die Autonomie stärken und die Möglichkeiten des Empowerments fördern. Dazu werden frauenspezifische Problemfelder identifiziert und Strategien zur Verbesserung der Lebenssituation entwickelt.
Diese Arbeitsgruppe wird von Henrike Bleck organisiert. An den Sitzungen können bei Interesse alle weiblichen Mitglieder des Landesbeirates sowie die für Frauenthemen zuständigen Mitarbeiterinnen aus den Mitgliedsorganisationen teilnehmen.
7. Arbeitsgruppe Focal-Point der Staatskanzlei
Die AG Focal Point ist eine Arbeitsgruppe im Kontext der Umsetzung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch die Arbeitsgruppe Focal-Point soll die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit Behinderungen und den obersten Landesbehörden (Ministerien, Staatskanzlei) gestärkt werden. Die Arbeitsgruppe soll aktuelle Fragestellungen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, behandeln und gemeinsam Lösungen erarbeiten.
An der Arbeitsgruppe beteiligen sich zwei Mitarbeiter*innen der Staatskanzlei, die Landesbeauftragte, vertreten durch Dirk Mitzloff, sowie die folgenden sechs Mitglieder aus dem Landesbeirat:
• Thomas Bartels (AG-Handlungsplan)
• Janine Kolbig (ZSL-Nord)
• Tim Wielau (LAG Bewohnerbeiräte)
• Niels Luithardt (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf)
• Kirsten Grundmann (Sozialverband SH)
• Martina Scheel (Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderte)
8. Arbeitsgruppe Landesfachstelle Barrierefreiheit
Diese Arbeitsgruppe setzt sich für eine umfassende Barrierefreiheit ein. Das Verständnis des Begriffes Barrierefreiheit orientiert sich an der Definition nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz. Das betrifft bauliche Anlagen, Verkehrsmittel und technische Gebrauchsgegenstände und es werden die Bereiche Kommunikation und digitale Anwendungen mit in den Blick genommen.
Aktuell erarbeiten die Mitglieder ein Positionspapier, damit eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit in SH eingerichtet wird.
Die Arbeitsgruppe Landesfachstelle Barrierefreiheit wird von Claudia Schallert organisiert. An den Sitzungen können bei Interesse alle Mitglieder des Landesbeirates teilnehmen.